Königslutter am Elm ist eine Stadt im Osten von Niedersachsen im Landkreis Helmstedt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.786 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38154
Vorwahlen
05353, 05365
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
2. Einwohnermeldeamt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
3. Ordnungsamt Königslutter am Elm
Am Markt 1
38154 Königslutter am Elm
Gemeinde Königslutter am Elm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Gebiet Ziegenberg in Königslutter am Elm wurde am 09.11.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft. Das Baugebiet umfasst 9,6 ha und bietet 118 Baugrundstücke, davon 75 für Einfamilienhaus-Bebauung, wovon 57 bauträgerfrei vermarktet werden.
Der erste Spatenstich im Baugebiet Ziegenberg fand statt, und es gibt Berichte darüber in der Braunschweiger Zeitung und im Helmstedter Sonntag.
Weitere aktuelle Bebauungspläne in Königslutter am Elm umfassen den Bebauungsplan Glentorf Nr. 6 "In den Gärtlingen", den Bebauungsplan Bornum am Elm Nr. 8 "Kita auf der Bünne", den Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 "Domäne Schickelsheim", den Bebauungsplan Lelm Nr. 5 "Ackerstraße II" und den Bebauungsplan Nr. 22 "Photovoltaik am Rieseberger Weg".
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.